Abrechnen mit Deiner Krankenkasse

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Haarsystem?

Die Gründe für Haarausfall sind vielseitig: ob erblich bedingt, durch hormonelle Ungleichgewichte, als Folge eines Mikronährstoffmangels oder aufgrund einer Chemotherapie. Viele Menschen, die an Haarausfall leiden, denken früher oder später darüber nach, sich eine Perücke anfertigen zu lassen, um sich mit ihrem äußeren Erscheinungsbild wieder besser identifizieren zu können. Dabei stellt sich für viele die Frage, ob die Krankenkasse die Kosten für ein Haarsystem übernimmt. Und tatsächlich ist es so, dass viele Krankenkasse die Kosten für ein Haarsystem  (oder zumindest einen Teil davon) übernehmen – allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen. Es lohnt sich daher, zu prüfen, ob die Bezuschussung oder eine Kostenübernahme durch die eigene Krankenkasse im Leistungsumfang vorgesehen ist.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Haarsystem?

Die Anforderungen der Krankenkassen sind sehr unterschiedlich. Allerdings gibt es einige wichtige Dokumente, die die Krankenkassen grundsätzlich benötigen, um die Kosten für ein Haarsystem zu übernehmen. In den meisten Fällen benötigen die Krankenkassen folgende Unterlagen:

Rezept:​ das Rezept / die ärztliche Verordnung muss die medizinische Indikation einer Perücke oder eines Haarersatzteils beinhalten
Diagnose:​ Aus der Diagnose muss die Ursache für den Haarausfall hervorgehen
Kostenübersicht:​ Der Kostenvoranschlag / die Kostenaufstellung muss die Gesamtkosten des Eingriffs inklusive des Haarersatzes sowie die Art des Haarersatzes enthalten
Versicherung:​ Bei jedem Arztbesuch muss die Versicherungskarte vorgelegt ​​​werden
Nachweis:​​ Gegebenenfalls musst du nachweisen, dass du die Kosten für die Haarsystem geleistet hast, um sie wiederum von deiner
​Krankenkasse final erstattet zu bekommen

Was ist zu beachten, damit die Krankenkasse dein Haarersatz bezahlt?

Da die Bedingungen für die mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkassen sehr individuell sind, ist es ratsam, sich vorab über die Anforderungen deiner persönlichen Krankenkasse zu informieren.  Schlimmstenfalls kann selbst eine minimale Abweichung in der Beschreibung der Diagnose, der Indikation auf dem Rezept oder fehlende Informationen auf dem Kostenvoranschlag dazu führen, dass deine Krankenkasse die Übernahme der Kosten für die Perücke oder das Haarersatzteil verweigern. Je nach dem, ob du unter temporären oder unter dauerhaften Haarausfall leidest, entscheiden die Krankenkassen zudem, ob die einmalig einen Zuschuss für Haarersatz bekommst, einmal jährlich oder sogar nur alle zwei Jahre. Grundsätzlich übernehmen die Krankenkasse nur dann die Kosten für ein Haarsystem oder ein Haarersatzteil, wenn der Haarausfall medizinisch begründet ist.

Weiterhin ist es wichtig, dass deine von dir vorgelegte Kostenaufstellung von einem anerkannten Zweithaarspezialisten stammt – zum Beispiel von uns. Nur bei qualifizierten Vertragspartnern, die über die entsprechende Zulassung verfügen, können die Krankenkassen eine Abrechnung durchführen.

Kostenübernahme für Haarsysteme aus Kunst- oder Echthaar?

Wer sich ein Haarsystem anfertigen lassen möchte, wünscht sich einen Haarersatz, der aussieht und anfühlt wie das eigene Haar. Allerdings sind Haarsysteme aus Echthaar deutlich teurer als Haarsysteme aus Kunsthaar und nicht jede Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Haarsystem aus Echthaar. Wenn deine Krankenkasse lediglich die Kosten für eine Kunsthaar-Perücke übernimmt, du aber lieber eine Echthaar-Haarsystem haben möchtest, kannst du die Differenz von etwa 150 bis 250 Euro in Eigenleistung übernehmen.

Bist du auf der Suche nach einem Profi für Haarsysteme?

Als anerkannter und qualifizierter Zweithaarspezialist beraten wir dich gern unverbindlich und kostenlos zum Thema Haarersatz und Haarsysteme. Darüber hinaus erstellen wir gern einen individuellen Kostenvoranschlag für dich, den du anschließend bei deiner Krankenkasse einreichen kannst, um die die Kosten für den Haarersatz gegebenenfalls erstatten zu lassen.